AGB


1. Anzahlung

Bei Buchung eines Bootes für einen Zeitraum von einer Woche ist eine Anzahlung von 350€ zu leisten. ( Ebenso bei Buchungen innerhalb von 14 Tagen vor Aufenthaltsantritt)
Rücktrittsgebüh4en:
• bis 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn 50% vom Preis
• ab 30 Tagen vor Aufenthaltsbeginn 100% vom Preis


2. Versicherung der Boote:

Grundsätzlich sind die Boote, haftpflicht und vollkasko versichert. Hiermit wird der Mieter auch informiert, dass die Boote bei der Verursachung von Schäden an Dritten, versichert sind, sowie bei Beschädigung durch Zusammenstoß und Aufprall.
Es besteht jedoch keine Versicherung für kleine Schäden an den Booten, wie beispielweiße am Echolot, Rutenhaltern, Leihgeräte etc.


3.Stornierung seitens des Betreibers:

Im Falle einer Unmöglichkeit, seitens des Betreibers, durch etwaige unvorhersehbare Verhältnisse, wird dem Gast der gesamte Betrag der Anzahlung rückerstattet.


4.Verkürzung des Aufenthaltes:

Im Falle einer vorzeitigen Abreise, oder einer verspäteten Ankunft, wird dem Gast kein Betrag rückerstattet.

 

5.Fischereilizenz:

Der Betreiber übernimmt die Beantragung der Fischereilizenz, im Namen und auf Kosten des Gastes. Der Betreiber übernimmt allerdings keine Haftung auf falsche Angaben, oder Nichteinhaltung des Italienischen Fischereigesetzes. Minderjährige benötigen die Unterschrift beider Elternteile.

 

6. Änderung der Teilnehmer:

Bei einer Änderung der Teilnehmer ab 30 Tagen vor Aufenthaltsbeginn, wird eine Bearbeitungsgebühr von € 15 pro Person verrechnet.

 

7.Verantwortung am Fluss:

Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung bezüglich der Boote und Fischereivorgänge. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich bei Ankunft über die einzelnen Pflichten bei Benützung der Boote, und speziell der Schiffahrtsregeln am Po, vor Ort zu informieren.

 

8.BenÜtzung der Leihboote:

Die Benützung sämtlicher Leihgeräte wie Boote, Motoren, Angelruten und Rollen, besteht ausschließlich auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.

 

9.Gesetzliche Bestimmungen:

Zur Anwendung kommt das italienische Recht ( Ort, wo die Dienstleistungen erbracht werden).